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Tätigkeitsberichte & Sitzungsentschädigungen
Die durch den VSUZH Rat gewählten Personen sind verpflichtet für ihr Gremium einmal pro Semester einen Tätigkeitsbericht zu schreiben. (31. Juli & 31. Januar)
Stand der Studierenden
Sitzungsentschädigung in Kürze
Wurde der Tätigkeitsbericht eingereicht, sind die gewählten Personen berechtigt eine Sitzungsentschädigung zu beantragen.
Es gilt das Kommissionsreglement für die Tätigkeitsberichte und die Sitzungsentschädigungen, bitte berücksichtigt dieses.
Link zu den Reglementen des VSUZH
Details beachten
Bitte nutze das folgende Formular um deinen Bericht einzureichen und deine Sitzungsentschädigung anzufordern.
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