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Tätigkeitsberichte & Sitzungsentschädigungen

Tätigkeitsbericht in Kürze

Die durch den VSUZH Rat gewählten Personen sind verpflichtet für ihr Gremium einmal pro Semester einen Tätigkeitsbericht zu schreiben. (31. Juli & 31. Januar)

Sitzungsentschädigung in Kürze

Wurde der Tätigkeitsbericht eingereicht, sind die gewählten Personen berechtigt eine Sitzungsentschädigung zu beantragen.

Details beachten

Es gilt das Kommissionsreglement für die Tätigkeitsberichte und die Sitzungsentschädigungen, bitte berücksichtigt dieses.
Link zu den Reglementen des VSUZH

Bitte nutze das Folgende Formular um deinen Bericht einzureichen und deine Sitzungsentschädigung anzufordern.

Tätigkeitsbericht

Dieses Formular ist für die einmal im Semester auszufüllendenTätigkeistberichte der Personen in den Kommissionen/Gremien/und AGs (folgend nur noch "Gremium"), die durch den VSUZH gewählt werden.

Der Bericht ist mit allen vom VSUZH gewählten Personen in der Kommissio/Gremium/AG gemeinsam zu verschicken.

Wir orientieren uns dabei am Leitfaden für Hochschulen sowie an Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache der UZH. (Warum das wichtig ist könnt ihr hier nachlesen.)

Wir orientieren uns dabei am Positionspapier Nachhaltigkeit - bezieht euch gerne auch auf den konkreten Massnahmenkatalog auf Seite 3.

Danke, der Tätigkeitsbericht ist eingereicht.

Sitzungsentschädigung

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Gib für jede Kommission/Gremium/AG an, an wie vielen Sitzungen du teilgenommen hast. Diese Formular ist auf bis zu 10 verschiedene Kommissionen/Gremien/AGs ausgelegt. Nutze das Formular erneut, wenn du weitere Eingaben tätigen möchtest.

Danke, dein Antrag auf Sitzungsentschädigung ist eingereicht.

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