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Medienmitteilung vom 12.02.2026
VSUZH kritisiert rechtswidrige Fristsetzung bei Nachteilsausgleichen an der MNF

Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) kritisiert das Vorgehen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich im Zusammenhang mit der neu kommunizierten Frist für Anträge auf Nachteilsausgleich (NTA) scharf. Die von der MNF gesetzte Frist widerspricht der geltenden Studienordnung und schränkt Studierende in ihren Rechten ein.
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