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Die Mensa der UZH erhöht ihre Preise ihres Hauptangebotes, dies nachdem über 10 Jahre keine Preisanpassung vorgenommen wurde.

Menü Vegi & Vegan bisher: CHF 5.40

Menü Vegi & Vegan neu: CHF 5.80


Menü mit Fleisch bisher: CHF 5.40

Menü mit Fleisch neu: CHF 6.90

Die Universität Zürich hat sich verpflichtet bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Universität Zürich auch das Menüangebot in den Mensen anpassen. Gemäss WWF kann ein Drittel der persönlichen Umweltbelastung auf den Konsum von bestimmten Lebensmitteln zurückgeführt werden. Der Konsum von Fleisch ist dabei am schädlichsten für die Umwelt. Der ökologische Fussabdruck einer einzelnen studierenden Person lässt sich bedeutend reduzieren, wenn mehr vegane Menüs konsumiert werden.


Der neuste Nachhaltigkeitsbericht der UZH zeigt auf, dass bereits Schritte in die richtige Richtung unternommen wurden: Die Nachfrage nach veganen Menüs ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Lag der Anteil verkaufter veganer Menüs in den UZH-Mensen im Jahr 2017 noch bei 6%, waren es im Jahr 2020 bereits 14%. Um diesen Trend noch weiter zu fördern, hat sich der VSUZH ebenfalls für eine Erhöhung der Menüs mit Fleisch und für einen Preisunterschied zwischen fleischhaltigen und fleischlosen Menüs eingesetzt. Die Studierendenvertretung der Universität Zürich wird weiterhin für ein abwechslungsreiches Grundangebot zu kostengünstigen Konditionen einstehen. Es sollen keineswegs Menüs verboten werden, neu ist nun jedoch, dass die Mehrkosten des Fleischkonsums im Preis spürbar sind. Ein weiterer wichtiger Schritt ist auch, dass vegane Menüs ab sofort zum regulären Angebot der Hauptstandorte der Mensa zählen.


Ebenfalls neu ist, dass alle Menüs mit dem «Menü-Nachhaltigkeits-Index» (MNI) gekennzeichnet werden. Dieser Index zeigt grob auf, wie gross die Umweltbelastung und wie ausgewogen das gewählte Menü ist.


Der VSUZH und die studentische Delegierte in der Mensakommission setzen mit diesen Änderungen auf eine Qualitätssteigerung der Menüs und eine transparente Kommunikation seitens ZFV. Diese Massnahmen können uns helfen, die UZH in eine nachhaltigere Zukunft zu führen.


Aktualisiert: 24. Aug. 2021

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gibt uns in seinem Entscheid vom 8. Juli 2021 teilweise recht und hebt die Bestimmungen zu Geldstrafen als Disziplinarmassnahmen sowie die eingeschränkte Akteneinsicht auf.


Hier veröffentlichen wir unsere Medienmitteilung und das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich.


Eine Ãœbersicht aller Positionen finden Sie hier: vsuzh.ch/positionen


Aus der Medienmitteilung:


Das Verwaltungsgericht bestätigt die Haltung des VSUZH, dass das Sonderstatusverhältnis, in dem sich Studierende an der Universität befinden, kein ausreichender Grund dafür ist, ohne ausdrückliche Grundlage im Gesetz Geldstrafen einzuführen.


Aufgehoben wurde auch der § 19 der Disziplinarverordnung, der die Akteneinsicht der Betroffenen regelt und eine Einschränkung des Akteneinsichtsrechts bis nach der Befragung aller am Verfahren beteiligten Personen vorsah. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Bedenken des VSUZH, dass die Akteneinsicht nicht allgemein in solch erheblicher Weise eingeschränkt werden darf, sondern nur im Einzelfall und nach einer sorgfältigen Interessenabwägung möglich ist.


Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der VSUZH als Vertretung der Studierenden deren Rechte auch in juristischen Belangen vertreten kann. Die Universität Zürich bestritt jedoch im Verfahren die Beschwerdeberechtigung des VSUZH, da eine solche nicht explizit in dessen Statuten vorgesehen ist. Der VSUZH begrüsst diesen Entscheid, bestätigt das Gericht damit nicht nur dessen Prozessfähigkeit, sondern ebnet auch den Weg für andere Studierendenverbände, die die Interessen ihrer Mitglieder gegen universitäre Entscheide vor Gericht vertreten möchten.


Vorstand des VSUZH





Bist du eine verantwortungsvolle Person, die sich für studentisches Engagement und gemeinnützige Vereine der UZH interessiert und dabei mithelfen möchte, Studierendenprojekte im Umfeld der UZH zu unterstützen? Hast du Erfahrung bei der Organisation von Events? Bist du eine kommunikationsfreudige Person, die gerne mit neuen Personen in Kontakt tritt und Studenten und studentische Gruppen vernetzt? Dann bist du genau richtig für diese Stelle! Wir suchen nämlich per 1. November eine*n Projektberater*in in der Förderung gemeinnütziger Studierendenprojekte für die VSUZH Impulsfabrik.




Die VSUZH Impulsfabrik ist das Zentrum für studentisches Engagement an der UZH. Sie ist Beratungsstelle sowie Anlaufpunkt für gemeinnützige Studierendenprojekte im Umfeld der UZH. Die Hauptaufgabe der Impulsfabrik ist es, studentischen Organisationen und Einzelpersonen mit einer Projektidee in den Bereichen Ressourcenzugang, Projektmanagement, Vernetzung und Mitgliederrekrutierung Unterstützung und Beratung zu bieten.


Aufgaben der Co-Leitung sind unter anderem:

  • Beratung und Förderung von gemeinnützigen studentischen Initiativen und Engagement im Umfeld der Universität Zürich (UZH)

  • Ermöglichen von Ressourcenzugängen (Räume, Kommunikationskanäle, Fundraising)

  • Organisieren von Vernetzungsevents

  • Kommunikation des Angebots der Impulsfabrik in Online- und Printmedien

  • Instandhaltung und Optimierung der bisherigen Infrastruktur und Dienstleistungen

  • Strategisches Weiterentwickeln der Beratungsstelle

  • Management des Projektbudgets und Reporting an die Trägerschaft der Impulsfabrik

Anforderungen an Dich für diese Stelle:

  • Studium an der UZH oder Kenntnisse der gemeinnützigen Vereine im Umfeld der UZH

  • Erfahrungen im Organisieren von mittelgrossen Events

  • Kenntnisse in Office und CMS sowie in der Bedienung grafischer Software

Kommunikative Fähigkeiten und Freude an der Vernetzung studentischer Projekte und

  • Gruppen

Interessiert? Dann schicke uns Deine Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Arbeitszeugnisse, etc.) an praesidium@vsuzh.ch


Wir freuen uns auf dich!


Standeszugehörigkeit an der UZH
Stellungsnahme VSUZH zu den Massnahmen der UZH betreffend das Coronavirus
Hearing mit Rektor Kandidat Michael Schaepmann
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